Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungs­bedingungen (AGB)

Kemper und Welz GmbH

  • Allgemeines

1. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen durch uns, auch laufender und künftiger Geschäftsverbindungen. Die Einbeziehung fremder Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Sämtliche Abreden einschließlich der Einbeziehung anderer Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten andere Geschäftsbedingungen als unsere Vertragsbestandteile werden und uns in einer wesentlichen Regelung schlechter stellen als nach den folgenden Bedingungen, so sind wir berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist zurückzutreten.

3. Bei Verwendung von Incoterms gilt die Fassung der Incoterms 2000.

  • Preise

1. Maßgeblich sind unsere zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten (zzgl. MwSt., Fracht und Verpackungskosten) vorbehaltlich einer durch Preissteigerung wesentlicher Vorprodukte notwendig werdenden Preiserhöhung für den Lieferzeitpunkt. Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie von uns für längstens vier Monate in der Auftragsbestätigung genannt sind.

  • Gefahrübergang und Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab unserem Auslieferungslager. Mit Bereitstellung/Bestimmung der Ware geht die Gefahr des zufälligen Untergangs / der Verschlechterung über.

2. Soweit Liefertermine oder –fristen in der Auftragsbestätigung genannt sind, gelten diese grundsätzlich als unverbindlich.

3. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und –fristen berechtigen zur Geltungsmachung von Rechten erst nach angemessener mindestens 14 Werktage betragender Nachfrist.

4. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern oder voraussichtlich dauern werden, verlängert sich die Lieferfrist angemessen.

5. Ist die Ware auch nach vorheriger angemessener Fristsetzung unberechtigt nicht an- oder abgenommen so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% der Auftragssumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens oder der Nachweis eines geringeren Schadens sind dadurch nicht ausgeschlossen.

6. Bei wesentlicher nachweisbarer Vermögensverschlechterung sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, alle offenen Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingekommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

  • Zahlung

1. Die Rechnungen sind sofort nach Zugang fällig und zahlbar innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in verlustfreier Kasse. Bei Zahlung innerhalb 10 Tagen wird ein Skonto von 2%, bei Bankeinzug ein Skonto von 4 % gewährt. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen in banküblichem Umfang, mindestens jedoch 8% über dem Basissatz. Zahlungen sind in Euro oder dem Gegenwert in der Vertragswährung zu leisten.

2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur zulässig wenn die Forderung durch uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wird.

  • Beschaffenheit, Gewährleistung

1. Für die Festlegung der Beschaffenheit der Ware ist allein die Bestellung maßgeblich. Die Tauglichkeit der Ware für die beabsichtigten Zwecke insbesondere auf den Bezug auf die Versorgung des Patienten ist nicht Gegenstand der Warenbeschaffenheit. Handelsübliche und geringe technische nicht vermeidbare Abweichungen, sowie ein in der Natur der Beschaffenheit der Waren liegender Verschleiß stellen keinen Mangel dar. Jegliche Gewährleistung erlischt bei Veränderung an der Ware, die über einen Einbau nach dem rechtlichen Stand der Technik und unseren Einbau- und Klassifizierungshinweisen hinausgehen.

2. Die Ware ist nach Erhalt zu überprüfen und offizielle Mängel unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware, anzuzeigen. Bei Reklamationen sind alle notwendigen Angaben zur Verwendung der Ware zu machen, sowie ggfls. Das Hilfsmittel zu überlassen. Unklarheiten über Mängel gehen zu Lasten des Kunden.

3. Ist die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihr die zugesicherten Eigenschaften, bessern wir innerhalb von 14 Tagen nach Rückerhalt der Ware nach oder liefern mangelfreie Ersatzware. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Nachlieferung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

4. Unsere Benutzungshinweise sind dem Anwender zugänglich zu machen. Für Schäden Dritter durch Nichteinbehaltung dieser Pflicht stellt uns der Kunde von jeglicher Inanspruchnahme frei.

5. Gewährleistungsansprüche verjähren, sofern wir den Mangel nicht arglistig verschwiegen haben, in zwei Jahren nach Übergabe. Tritt der Kunde gegenüber den Patienten oder Dritten in Bezug auf die Mangelbeseitigung an Handelsware in Vorleistung, so verrechnen wir dessen Aufwendungen mit unseren Forderungen.

6. Ist eine Mängelrüge unberechtigt (sei es das kein Mangel vorliegt oder das uns keine Haftung trifft), sind uns die dadurch entstandenen Kosten zu erstatten.

  • Haftung

1. Schadensersatzansprüche gegen uns sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten verletzt. Ersatzansprüche beschränken sind auf den Schaden den der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesehen hat oder voraussehen konnte (in der Regel 50% des Wertes bemessen nach dem Kaufpreis). Wir haften nicht für vorsätzliches Handeln unserer Erfüllungsgehilfen.

2. Vor Haftungsansprüchen Dritter stellt uns der Kunde, soweit er den Schaden zu vertreten hat, frei.

3. Verletzungen von Nebenpflichten berechtigen nur bei schuldhaften Handeln zum Rücktritt vom Vertrag.

  • Retouren

1. Die Rücksendungen gegen Gutschrift oder der Umtausch von mangelfreier Ware bedarf unserer Zustimmung. Wir nehmen bis zu sechs Monaten nach Rechnungsdatum nur originalverpackte Ware zurück. Für Rücksendungen /Umtausch von Waren ein Monat nach Rechnungsdatum erheben wir eine 10%tige Bearbeitungsgebühr nach drei Monaten eine 20%tige.

  • Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf alle Forderungen aus der Geschäftsverbindung. (Kontokorentvorbehalt).

2. Bei Zahlungsverzug sind wir zur der Vorbehaltsware berechtigt. Zur Ausübung dieses Rechtes ist es uns Erlaubt, die Räume des Kunden zu den üblichen Geschäftszeiten zu betreten. Diesem ist es untersagt die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen der üblichen Geschäftstätigkeit mit anderen Waren zu verarbeiten oder zu verbinden. In diesem Fall erwerben wir an der neuen Ware Miteigentum in Höhe des verhältnismäßigen Wertes der Vorbehaltsware und der verbundenen oder neu hergestellten Ware. Der Kunde tritt die Forderungen, die ihm gegenüber Kunden oder Kostenträgern entstehen, bereits jetzt im Verhältnis des Miteigentums an uns ab.

4. Der Kunde bleibt weiterhin zum Forderungseinzug ermächtigt, wovon jedoch unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, unberührt bleibt. Wir machen davon keinen Gebrauch, solange der Kunde seinen Vertragspflichten nachkommt.

5. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware oder die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.

6. Soweit der Wert der Sicherheiten die vom Kunden zu begleichende Forderung um mehr als 20% übersteigt, geben wir auf Verlangen weitere Sicherheiten frei.

  • Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

1. Erfüllungsort ist stets unser Geschäftssitz

2. Gerichtsstand ist Hamm. Wir sind berechtigt, nach Wahl auch den alleinigen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

3. Jegliche Rechtsbeziehung unterliegt dem deutschen Zivil- und Handelsrecht unter Ausschluss der Regelung des UN-Kaufrechts (CISG).

  • Wirksamkeit der Bestimmungen

1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Geschäftsbedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

2. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer lückenhaften Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die die Parteien getroffen hätten, soweit sie bei Abschluss des Vertrages den Punkt bedacht hätten.

  • Datenspeicherung

1. Die für die Bestellung notwendigen Daten werden von uns elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Wir versichern, alle persönlichen Angaben vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.