PNEUMANUS® ist eine Handschiene, die der Aufdehnung von aus unterschiedlichen Ursachen in der Streckung behinderten Fingern dient. Die betroffenen Gelenke liegen weitgehend frei und unangenehme Druckspitzen auf bestimmte Areale der Finger bzw. der Hand können vermieden werden. Die Manschette ist sehr angenehm zu tragen, wobei der Tragekomfort durch die gute Druckverteilung und die ausgewählten Materialien unterstützt wird. Es handelt sich um ein nichtinvasives Produkt, d.h. eine Perforation der Weichteile durch Drähte oder Schrauben, wie sie bei anderen Produkten erfolgt, unterbleibt.
PNEUMANUS® dient der Verbesserung der Ausgangsbedingungen vor einer geplanten Operation und der Nachbehandlung nach Operationen bei Beugekontrakturen verschiedener Art (z.B. bei Morbus Dupuytren, bei Verkürzungen durch Verletzung, Entzündung, Operation etc.) und kann auch in der konservativen Behandlung eingesetzt werden.

Produkt­eigen­schaften

  • Patentiert (PatNr.:10 2014 119 715)
  • Handgefertigt in Deutschland
  • PNEUMANUS® bietet eine Größe für alle
  • Einfach zu bedienen (Produktvideo)
  • Individuell einstellbar
  • Waschbar, (30° Handwäsche)
  • Keine Batterien erforderlich
Gebrauchsanleitung als PDF.

Indikationen

  • Bei Verletzungen und operativen Eingriffen der Innenhand (z.B. Morbus Dupuytren).
  • Zur Strecklagerung der Finger (Phalangen)
  • Zum Öffnen der Hand nach CRPS (Morbus Sudeck)
  • Zur präoperativen Dehnung von Narbengewebe
  • Zur Nachsorge nach Operationen, zwecks Verbesserung des Streckergebnisses
  • Als Manschette über Nacht
  • Für Greif- und Kraftübungen und somit auch zur Lockerung der Gelenke
  • Zur sinnvollen Unterstützung bei ergo- und physiotherapeutischen Sitzungen

Kontraindikationen

  • Lymphabflussstörungen, arterielle Durchblutungsstörungen, postthrombotische Zustände
  • Nervenfunktionsstörungen (z.B. Störung der Sensibilität)
  • Hauterkrankungen oder Hautirritationen
  • Offene Wunden; diese sollten steril abgedeckt werden

PNEUMANUS® ist ab dem 2.Januar 2018 bestellbar.

Der Antrag auf Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist beim GKV gestellt (Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog).